Wenn Sie mit einem allgemeinen Betreff arbeiten, steckt im zweiten Absatz die Aussage. Erklären Sie die Ablehnung, so weit es möglich ist. Eine Begründung wirkt nachvollziehbarer als eine standardisierte Absage, muss aber rechtskonform formuliert werden. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) untersagt diskriminierende Wertungen. Niemand darf benachteiligt werden aufgrund von:
- Rasse oder ethnischer Herkunft,
- Religion,
- Weltanschauung,
- Geschlecht,
- Alter,
- Behinderung oder
- sexueller Identität.
Eine Absage à la „Sie passen nicht in die Altersstruktur der Abteilung“ kann negative Konsequenzen für das Unternehmen haben.
Seien Sie sich auch der Worte bewusst: „Wir haben uns für einen besseren Bewerber entschieden“ nimmt nicht nur eine Wertung vor, sondern ist auch eine schallende Ohrfeige. Deshalb wird der ausschlaggebende Grund meist unverbindlich formuliert: Damit niemand das Gesicht verliert.